Sie können das Antragsformular frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag einreichen. Vorher müssen Sie einen Seh- und Hörtest beim Arzt oder Optiker absolvieren. Der Seh- und Hörtest ist 2 Jahre gültig.
Bei der erstmaligen Einreichung des Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises muss der Gesuchsteller bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen.
Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Die Einwohnerkontrolle leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
Mit dem Gesuchsformular für den Erwerb eines Lernfahrausweisgesuchs muss der Gesuchsteller eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfeausweis) beilegen. Der Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.
Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt die Anmeldekarte zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung können Sie frühestens
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt.
Ich empfehle Ihnen, sich gründlich vorzubereiten.
Im praktischen Fahrunterricht lernen Sie mit mir, dem Fahrlehrer, wie man ein Fahrzeug führt und welche Dinge es im Verkehr zu beachten gilt.
Parallel zur praktischen Ausbildung muss der Verkehrskundeunterricht (VKU) absolviert werden. Der VKU ist obligatorisch und dauert total 8 Lektionen.
Auto Kategorie B: 24 Monate
Motorräder: 4 Monate + 12 Monate, wenn die praktische Grundschulung innerhalb der ersten 4 Monate absolviert wurde.
Adresse
Fahrschule Steiner
Bienenweg 12A
8302 Kloten
Telefon
079 355 70 90
E-Mail
fahrschule-steiner@gmx.ch
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